§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge, die KB&B mit ihrem Auftraggeber über die von KB&B angebotenen Leistungen schließt, und gelten jeweils vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelfall. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit demselben Vertragspartner, ohne dass deren Geltung in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als KB&B ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn KB&B in Kenntnis der AGB des Vertragspartners Leistungen vorbehaltlos ausführt. Von KB&B übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Vertragspartner nicht binnen 48 Stunden nach Erhalt widerspricht. Für den Inhalt individueller Vereinbarungen mit dem Vertragspartner ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von KB&B maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Vertragspartner abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail, Telefax)
§ 2 Leistungen von KB&B
Jegliche Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch KB&B sowie deren Vorstellung – auch im Rahmen von Präsentationen – erfolgt gegen Honorar. Von KB&B zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn deren Realisierungsmöglichkeit schriftlich von KB&B bestätigt wird. KB&B ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen selbst oder durch sorgfältig ausgewählte Dritte zu erbringen, und Aufträge zur Produktion von Werbemitteln unter vertraglicher Mitwirkung von KB&B im Namen und für Rechnung des Vertragspartners zu erteilen.
Aufträge an Werbeträger erteilt KB&B im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Mengenrabatte oder Malstaffeln, die in Anspruch genommen werden, werden dem Auftraggeber gutgeschrieben. Bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen erfolgt eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.
Leistungsfristen und -termine sind stets unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit wurde ausdrücklich vereinbart. Sofern KB&B verbindliche Fristen aufgrund eines von ihr nicht zu vertretenden Ereignisses nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), verlängern/ verschieben sich die Leistungsfristen/-termine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Von KB&B übernommene Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Leistungen zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium, trägt der Vertragspartner.
Für die rechtliche, insbesondere marken-, urheber- oder wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der von KB&B erbrachten Leistungen sowie der vom Vertragspartner gelieferten Vorlagen, Texte, Bilder und dergleichen trägt allein der Vertragspartner die Verantwortung, eine rechtliche Prüfung erfolgt durch KB&B nicht. Der Vertragspartner stellt KB&B von allen insoweit durch Dritte geltend gemachten Ansprüchen einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten frei.
§ 3 Vergütung, Kostenvoranschläge, Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf der Grundlage der jeweils gültigen Stundensätze von KB&B zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. KB&B ist berechtigt, Abschlagszahlungen über erbrachte Teilleistungen zu verlangen, ohne dass diese als solche für den Vertragspartner bereits nutzbar sein müssen. In der Regel wird das Honorar zu je einem Drittel bei Auftragsbeginn, nach 4 Wochen und nach Abschluss der Leistungen abgerechnet.
Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Erfüllung ist der Eingang der Zahlung bei KB&B, bei Scheckzahlung die endgültige Gutschrift des Scheckbetrages.
Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind unverbindlich. Absehbare Überschreitungen um mehr als 15 % werden dem Vertragspartner vorab angezeigt. Für die Koordination von Fremdleistungen im Sinne vorstehender Regelung ist KB&B berechtigt, eine Provision auf das Auftragsvolumen dieser Fremdleistungen zu berechnen. Gesetzliche Abgaben und Steuern, insbesondere Künstlersozialversicherung und Ansprüche von Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA), sind – auch bei nachträglicher Erhebung - vom Vertragspartner zu tragen. Dem Vertragspartner stehen keine Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte zu, es sei denn, sein Anspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
§ 4 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Leistung. Diese Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, die auf einer mangelhaften Leistung beruhen. Die Leistungen von KB&B sind unverzüglich nach Ablieferung an den Vertragspartner oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu überprüfen. Sie gelten als genehmigt, wenn KB&B nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen fünf Werktagen nach Ablieferung, ansonsten binnen fünf Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, an dem der Mangel für den Vertragspartner bei normaler Verwendung der Ware ohne nähere Untersuchung erkennbar hätte sein müssen, in Textform zugegangen ist.Liegt ein Mangel vor, so steht KB&B das Recht zur zweimaligen Nachbesserung zu. Bei Fehlschlagen steht dem Vertragspartner das Recht zum Rücktritt oder zur Minderung zu.
§ 5 Haftung
KB&B haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KB&B nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).
Soweit KB&B dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die KB&B bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistung typischerweise zu erwarten sind.
Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit KB&B einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Vertragspartners nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 6 Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte
Jegliche, auch nur teilweise Verwendung der von KB&B erbrachten Leistungen durch den Vertragspartner, sei es in geänderter oder bearbeiteter Form oder durch Verwendung der den Leistungen zugrunde liegenden Ideen, darf ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen erfolgen.
Leistungen und Arbeitsergebnisse von KB&B im Rahmen einer Präsentation, die nicht zu einem Auftrag führt, dürfen selbst bei Zahlung eines Präsentationshonorars ohne schriftliche Zustimmung von KB&B in keiner Form genutzt werden. Im Falle der Zuwiderhandlung durch den Vertragspartner ist KB&B berechtigt, ein Honorar zu verlangen, das dem im Rahmen der Präsentation von KB&B abgegebenen Angebot, im Übrigen marktüblichen Konditionen entspricht. In seinem Besitz befindliche Präsentationsunterlagen hat der Vertragspartner unverzüglich an KB&B zurückzugeben. KB&B ist berechtigt, die präsentierten Leistungen und Arbeitsergebnisse anderweitig zu verwenden.
Eigentums- und Nutzungsrechte an den Leistungen und Arbeitsergebnissen gehen im Übrigen erst nach vollständiger Begleichung aller den jeweiligen Vertrag betreffender Rechnungen und nur in dem Umfang und dem finalen Stadium auf den Vertragspartner über, wie dies im Einzelfall vertraglich vereinbart oder nach den erkennbaren Umständen zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.
Für die Herausgabe von offenen Daten, die zur Reproduktion oder Weiterentwicklung von Leistungen und Arbeitsergebnissen von KB&B geeignet sind, (exklusive lizenzrechtlicher Inhalte wie u. a. Fonts und Abbildungen) fällt zusätzlich eine Fee in Höhe von 30% des Auftragswertes ohne Fremdleistungen an.
Bei Veröffentlichungen ist KB&B in üblicher Form als Urheber zu nennen. KB&B darf die erbrachten Leistungen in angemessenem Maß für Eigenwerbung verwenden.
§ 7 Sonstiges
Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und KB&B gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen.
Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von KB&B. KB&B ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu erheben.